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Steuern und MwSt.

Reynt behandelt zwei unterschiedliche Arten von Steuern: MwSt. auf Unterkunft und Leistungen, und eine separate Stadt-/Tourismusabgabe. Sie werden an unterschiedlichen Stellen konfiguriert und verhalten sich unterschiedlich.

Aktiviere die MwSt. und wähle, wie sie angezeigt wird, unter Einstellungen → Rechnungen → Steuereinstellungen:

  • Steuer aktivieren — der Hauptschalter. Wenn deaktiviert, sind alle Beträge steuerfrei.
  • Kunden Steuer berechnen — lässt dich Kundenpreise steuerfrei halten (z. B. als Kleinunternehmer), während auf Eigentümer-Abrechnungsrechnungen weiterhin Steuer anfällt.
  • Kunden-SteuermodusBrutto (Preise inkl. Steuer, der B2C-Standard) oder Netto (Steuer wird aufgeschlagen).
  • Abrechnungs-Steuermodus (nur Marktplatz) — Brutto oder Netto (der B2B-Standard) für Eigentümer-Abrechnungsrechnungen.
  • Steuerbefreiungstext-Überschreibungen — der Hinweis, der auf einer Rechnungs-PDF gedruckt wird, wenn eine Steuerbefreiung gilt, den du pro Grund und Sprache anpassen kannst.

Deine eigene USt-IdNr. stammt aus den Rechtlichen Angaben; die USt-IdNr. des Empfängers wird pro Rechnung im Editor eingegeben.

MwSt.-Prozentsätze findest du unter Einstellungen → Steuersätze (Ländersteuersätze). Füge eine Zeile pro Land mit einem Unterkunftssatz (%) und einem Dienstleistungssatz (%) hinzu — zum Beispiel 7% für Unterkunft und 19% für Dienstleistungen in Deutschland. Du kannst gängige Sätze mit Aus Katalog hinzufügen importieren.

Wird eine Rechnung erstellt, ermittelt Reynt das Land (das Land des Objekts, ersatzweise dein registriertes Land), sucht die passenden Sätze und wendet den Unterkunfts- oder Dienstleistungssatz auf jede Position gemäß ihrer Kategorie an. Ist die Steuer aktiviert, aber existiert kein Satz für das Land, ist die Rechnungserstellung blockiert, bis du einen hinzufügst.

Jede Rechnung kann einen Steuerbefreiungsgrund tragen — darunter Reverse-Charge, Export, Befreit, Kleinunternehmerregelung und Differenzbesteuerung —, der den entsprechenden 0%-Hinweis auf der PDF zeigt. Bei grenzüberschreitenden Marktplatz-Abrechnungsrechnungen setzt Reynt dies automatisch anhand der Geografie: gleiches Land ist Inland, ein anderes EU-Land ist Reverse-Charge, und ein Objekt außerhalb der EU wird als Export behandelt. Du kannst den Grund auch manuell auf jeder Rechnung setzen.

Reynt validiert USt-IdNrn. nicht gegen VIES — trage die USt-IdNr. des Empfängers ein und wähle den Befreiungsgrund selbst.

Viele Städte erheben eine Tourismusabgabe zusätzlich zum Unterkunftspreis. Dies ist ein erstklassiges Modell, konfiguriert pro Reiseziel (unter Reiseziele → Kurtaxe / Tourismusabgabe) und pro Objekt überschreibbar.

Eine Regel legt fest:

  • Berechnungsbasispro Person pro Nacht, pro Nacht (ein fester Betrag pro Nacht) oder Prozentsatz der Unterkunfts-Gesamtsumme.
  • Staffelsätze — ein oder mehrere Sätze, jeweils optional beschränkt auf eine Saison (wiederkehrendes Datumsfenster) und bestimmte Objekttypen. Die passendste Stufe gilt für jede Nacht.
  • Nächte-Obergrenze — eine maximale Anzahl besteuerter Nächte (z. B. die ersten 10).
  • Kinderfreigrenze — ein Alter, unterhalb dessen Gäste nicht gezählt werden.
  • Erhebung — wie die Steuer abgewickelt wird:
    • Zusätzlich berechnet — wird zusätzlich zur Buchung erhoben; sie erscheint als Kurtaxe-Position auf der Rechnung und als Kurtaxe-Rate bei der Zahlung.
    • Im Preis enthalten — bereits im Unterkunftspreis enthalten; wird nur zur Information angezeigt.
    • Separat zu zahlen — dem Gast offengelegt, aber außerhalb der Buchung eingezogen (z. B. bar bei Anreise oder über ein Stadtportal), mit einem optionalen Hinweis, wie zu zahlen ist.

Die Tourismusabgabe wird Gästen im Storefront während der Buchung angezeigt, und — im Modus zusätzlich berechnet — fließt sie in die Rechnung und die Zahlung ein. Im Marktplatz-Modus wird die zusätzlich berechnete Tourismusabgabe an den Eigentümer weitergereicht und auf der Abrechnungsrechnung ausgewiesen.