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Terms of Service (AGB)

Last updated: August 18, 2026

This document is provided in German. Reynt is operated from Germany and the German text is the legally binding version — no English translation of it is authoritative.

Anbieter: DK2 Ventures UG (haftungsbeschränkt), Uhlbacher Str. 34, 70329 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).

Version: 0.9 — Stand: 2026-08-18


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der vom Anbieter unter https://www.reynt.co sowie über die zugehörige Software-as-a-Service-Plattform „Reynt” (nachfolgend „Plattform“) bereitgestellten Dienste durch den Kunden (nachfolgend „Kunde” oder „Tenant“).

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtliche Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind als Kunden ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Im Verhältnis zu Endkunden / Reisegästen, die bei einem Tenant buchen, ist der Tenant Vertragspartner. Der Anbieter ist insoweit nicht Vermieter, Reiseveranstalter oder Reisevermittler i.S.d. §§ 651a ff. BGB, sondern erbringt ausschließlich Hosting- und Software-Leistungen gegenüber dem Tenant.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine mandantenfähige Plattform zur Vermarktung und Abwicklung von Beherbergungs- und Vermietungsangeboten zur Verfügung. Der Funktions- umfang umfasst insbesondere:

  • eine öffentliche Storefront (eigener Auftritt des Tenants unter Subdomain oder eigener Domain);
  • eine Buchungs-Engine inkl. Verfügbarkeits-, Preis- und Kalenderverwaltung;
  • eine Operator-Konsole zur Verwaltung von Listings, Buchungen, Eigentümern und Gästen;
  • die Anbindung an Zahlungsdienstleister;
  • E-Mail-Versand für Buchungsbestätigungen und transaktionale Mitteilungen;
  • iCal-Synchronisation mit externen Buchungskanälen;
  • Speicherung von Inhalten (Bilder, Texte, Dokumente) auf Object- Storage-Backends.

(2) Der Anbieter betreibt die Plattform in zwei Modi. In beiden Modi schuldet der Kunde ausschließlich das tarifliche Nutzungsentgelt nach § 9. Eine Provision je Buchung oder eine sonstige Beteiligung an den Umsätzen des Kunden erhält der Anbieter in keinem der beiden Modi.

  • Direct-Modus: Der Kunde vermarktet ausschließlich eigene Objekte und rechnet unmittelbar mit dem Endkunden ab.
  • Marketplace-Modus: Der Kunde vermarktet über seine Storefront zusätzlich Objekte Dritter (nachfolgend „Eigentümer“). Im Verhältnis zu den Eigentümern tritt allein der Kunde auf; er legt eine etwaige Provision selbst fest und vereinnahmt sie selbst. Der Anbieter stellt hierfür lediglich die technische Abwicklung bereit (§ 9 Abs. 2). Das Nutzungsentgelt des Anbieters bemisst sich in diesem Modus zusätzlich nach der Zahl der angelegten Eigentümerkonten.

Der gewählte Modus ergibt sich aus der individuellen Bestellung.

(3) Die genaue Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf https://www.reynt.co sowie aus der individuellen Bestellung. Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang in zumutbarem Rahmen weiterzuentwickeln, soweit dies die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden nicht beeinträchtigt.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit, kein Service-Level-Agreement und keine Wiederherstellungs-Zeit. § 8 bleibt unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Online-Registrierung des Kunden, Bestätigung durch den Anbieter und Annahme dieser AGB sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags (siehe § 12) zustande.

(2) Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, endet diese ohne gesonderte Kündigung mit Ablauf des in der Bestellung genannten Zeitraums oder geht in einen kostenpflichtigen Tarif über, sofern der Kunde dies beauftragt hat.

(3) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den das Entgelt nach der vom Kunden gewählten Zahlweise entrichtet wird — bei monatlicher Zahlweise der Kalendermonat. Eine Erstattung bereits entrichteter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht. Eine abweichende Mindestlaufzeit gilt nur, soweit sie individuell vereinbart wurde.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist;
  • der Kunde gegen § 4 wesentlich verstößt und einer Abmahnung des Anbieters innerhalb angemessener Frist nicht abhilft;
  • gegen den Kunden ein Insolvenzantrag gestellt wird;
  • der Anbieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels zur Sperrung des Kundenkontos verpflichtet ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Inhaltsverantwortung. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die er oder die ihm zuzurechnenden Personen in die Plattform einstellen oder über sie an Dritte übermitteln (nachfolgend „Kundeninhalte“). Hierzu zählen insbesondere Listings, Beschreibungstexte, Bilder, Logos, Preise, Hausordnungen, Nachrichten an Endkunden, Eigentümer- und Gastdaten.

(2) Rechtsgewährleistung. Der Kunde sichert zu, dass

  • er an allen Kundeninhalten über sämtliche erforderlichen urheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen, marken-, persönlich- keits- und sonstigen Rechte verfügt oder hierfür wirksame Lizenzen besitzt, die eine Nutzung im Sinne von § 6 erlauben;
  • die Kundeninhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte) verletzen;
  • die Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht, gute Sitten oder behördliche Anordnungen verstoßen;
  • die Veröffentlichung im Rahmen der Plattform nicht gegen vertragliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten verstößt.

(3) Rechtskonformität der Vermarktung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angebote auf der Plattform rechtskonform zu gestalten, insbesondere

  • Endpreise transparent und vollständig auszuweisen (PAngV, MStV);
  • pflichtige Angaben zum Beherbergungsangebot bereitzustellen (Wohnflächenangaben, Belegung, Lage, Hausordnung etc.);
  • ein eigenes Impressum nach § 5 DDG sowie eine eigene Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO auf der Storefront bereitzustellen, sofern der Kunde gewerblich oder geschäftsmäßig auftritt;
  • sämtliche für das Beherbergungsangebot geltenden Genehmigungs-, Anzeige- und Registrierungspflichten zu beachten, insbesondere das Zweckentfremdungs-, Freizeitwohnsitz- und Beherbergungsrecht des jeweiligen Belegenheitsorts sowie die Registrierungspflichten nach Absatz 4.

(4) Registrierungspflichten der Kurzzeitvermietung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die für seine Unterkünfte geltenden Registrierungs-, Melde- und Anzeigepflichten der Kurzzeitvermietung zu ermitteln und zu erfüllen. Erfasst sind insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungsdienste (anwendbar seit dem 20. Mai 2026), die zu ihrer Durchführung erlassenen mitgliedstaatlichen, regionalen und kommunalen Vorschriften sowie unabhängig davon bestehende nationale Registrierungssysteme (etwa NTAK in Ungarn, CIN in Italien, Alojamento Local in Portugal). Im Einzelnen obliegt es dem Kunden,

  • für jede Unterkunft festzustellen, ob sie in einem Gebiet mit Registrierungsverfahren belegen ist;
  • die erforderliche Registriernummer bei der zuständigen Stelle zu beantragen und aufrechtzuerhalten;
  • den Registrierungsstatus und die Registriernummer in der Plattform zu hinterlegen, aktuell zu halten und bei einer Änderung der Rechtslage unverzüglich zu überprüfen;
  • die Registriernummer in allen Inseraten anzuzeigen, soweit dies vorgeschrieben ist.

Die in der Plattform vorgesehene Angabe zum Registrierungsstatus ist eine Erklärung des Kunden. Der Anbieter stellt hierfür ausschließlich die technischen Eingabe-, Speicher- und Anzeigemöglichkeiten bereit. Er prüft die Angaben weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit, ermittelt nicht, ob eine Unterkunft in einem Registrierungsgebiet belegen ist, und schuldet keine Rechtsberatung zur Anwendbarkeit von Registrierungspflichten. Hinweise des Anbieters auf mögliche Registrierungspflichten — etwa Hinweismeldungen in der Konsole oder Verweise auf Veröffentlichungen zuständiger Behörden — erfolgen unverbindlich, ohne Gewähr für Vollständigkeit und ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht. Sie entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfung und begründen keine Überwachungspflicht des Anbieters.

(5) Eigene Plattformpflichten des Kunden. Vermarktet der Kunde über die Plattform Unterkünfte Dritter (Eigentümer), so ist im Verhältnis der Parteien allein der Kunde für die Erfüllung derjenigen Pflichten verantwortlich, die ihn insoweit als Anbieter einer Online-Plattform für Kurzzeitvermietungen i.S.d. Verordnung (EU) 2024/1028 treffen können — insbesondere die Information der Gastgeber über die in ihrem Gebiet geltenden Registrierungserfordernisse, die Erhebung und Anzeige der Registriernummern, Stichprobenprüfungen sowie die Übermittlung von Tätigkeitsdaten an die zuständige nationale Eintragungsstelle. Entsprechend § 1 Absatz 4 erbringt der Anbieter auch insoweit ausschließlich Hosting- und Software-Leistungen gegenüber dem Kunden und unterhält keine eigene Vertragsbeziehung zu den Eigentümern. Der Anbieter stellt dem Kunden die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Funktionen im jeweils angebotenen Umfang bereit; die Erfüllung selbst obliegt dem Kunden.

(6) Datenschutz. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter über die Plattform verarbeitet, gilt zwischen den Parteien der separat abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe § 12).

(7) Account-Sicherheit. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten und für sämtliche Aktivitäten unter seinem Account verantwortlich. Bei Verdacht eines Missbrauchs ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(8) Verbotene Inhalte. Der Kunde stellt sicher, dass keine Inhalte auf die Plattform gelangen, die

  • gewalt-, hass- oder terrorverherrlichend sind;
  • Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbedürftige sexualisieren oder gefährden;
  • offensichtlich diskriminierend sind;
  • Schadsoftware enthalten oder als solche fungieren;
  • gegen Embargo- oder Sanktionsrecht verstoßen.

§ 5 Freistellung von Drittansprüchen und behördlichen Maßnahmen

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Kundeninhalten oder einer dem Kunden zurechenbaren Pflichtverletzung gegen den Anbieter geltend machen. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten sowie Ansprüche aus deliktischer Haftung.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für behördliche Maßnahmen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungssanktionen und Bußgelder, die gegen den Anbieter eingeleitet oder verhängt werden, weil der Kunde die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten — insbesondere die Registrierungs- pflichten nach § 4 Absatz 4 — nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt hat.

(3) Die Freistellung umfasst auch sämtliche zur erforderlichen Rechtsverteidigung anfallenden Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe sowie Bußgelder, Vertragsstrafen und Schadensersatz.

(4) Der Anbieter wird dem Kunden Drittansprüche unverzüglich mitteilen und ihn nach Möglichkeit in die Verteidigung einbeziehen. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Vergleiche schließen, durch die der Anbieter belastet wird oder die ein Schuldanerkenntnis enthalten.

(5) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Inanspruchnahme des Anbieters auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruht.

§ 6 Lizenzeinräumung an den Anbieter

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter an den Kundeninhalten ein einfaches, nicht-ausschließliches, weltweites, unentgeltliches und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages zuzüglich einer Backup- Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen befristetes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere

  • Speicherung, Vervielfältigung und technische Verarbeitung in produktiven, Replikations- und Backup-Systemen;
  • öffentliche Zugänglichmachung über die Storefront des Kunden, Buchungs-API und etwaige Direktbuchungs-Widgets;
  • Auslieferung über Content-Delivery-Networks (CDN) inkl. notwendiger Caching-Mechanismen;
  • Erstellung optimierter Bildvarianten (Größen, Formate, Komprimierung) zur performanten Auslieferung;
  • automatisierte Indexierung und Suchbarkeit innerhalb der Plattform.

(3) Eine Nutzung der Kundeninhalte zu Zwecken außerhalb der vertrags- gemäßen Leistungserbringung — insbesondere zum Training generativer KI-Modelle des Anbieters oder zur Weitergabe an Dritte zum gleichen Zweck — erfolgt nicht ohne ausdrückliche, gesonderte Zustimmung des Kunden.

(4) Der Kunde behält sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den Kundeninhalten.

§ 7 Notice-and-Take-Down, Kooperationspflichten

(1) Der Anbieter ist gegenüber Dritten nach Maßgabe der §§ 7 ff. DDG i.V.m. dem Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) zur Bearbeitung von Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte verpflichtet. Das Verfahren ist in der Notice-and-Action-Richtlinie des Anbieters (abrufbar unter https://www.reynt.co/de/legal/notice) beschrieben und im Verhältnis zum Kunden Vertragsbestandteil.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, mutmaßlich rechtswidrige Kunden- inhalte vorläufig zu sperren, wenn

  • eine wirksame Meldung nach Art. 16 DSA vorliegt und konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen;
  • eine behördliche Anordnung oder gerichtliche Verfügung dies erfordert;
  • die Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, auf eine Aufforderung des Anbieters zur Entfernung oder Anpassung von Kundeninhalten innerhalb von 24 Stunden zu reagieren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist unverzüglich zu reagieren. Eine länger andauernde Untätigkeit berechtigt den Anbieter zur eigenständigen Sperrung oder Entfernung.

(4) Der Kunde wirkt redlich an der Bearbeitung etwaiger Meldungen mit und stellt dem Anbieter die zur Beurteilung erforderlichen Informationen zur Verfügung.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik mit handelsüblicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird in der Standardausführung der Plattform nicht zugesichert. Geplante Wartungs- zeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, ungeplante Notfallwartungen ohne Vorankündigung durchzuführen, soweit dies zum Schutz der Plattform, ihrer Daten oder ihrer Nutzer erforderlich ist.

(3) Support wird per E-Mail unter support@reynt.co in deutscher und englischer Sprache zu üblichen Geschäftszeiten erbracht. Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweils gewählten Tarif oder einer separat abgeschlossenen Service-Level-Vereinbarung.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt ist umsatzunabhängig; der Anbieter erhält keine Provision je Buchung. Endkundenzahlungen fließen ausschließlich auf Konten des Kunden bzw. der Eigentümer; der Anbieter führt für diese Zahlungsströme kein Konto und nimmt keine Gelder des Kunden oder der Eigentümer entgegen. Im Marketplace-Modus werden die Zahlungen nach den vom Kunden hinterlegten Vorgaben zwischen dem Kunden und den Eigentümern aufgeteilt; ein dabei einbehaltener Anteil steht allein dem Kunden zu. Der Anbieter ist an diesen Zahlungsströmen wirtschaftlich nicht beteiligt und rechnet sein Entgelt gesondert nach Absatz 1 ab. Setzt der Kunde einen Zahlungsdienstleister ein, kommt das betreffende Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Zahlungsdienstleister zustande.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Zugang zur Plattform und/oder die Storefront vorübergehend zu sperren.

(5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

(6) Rechnungen werden elektronisch erteilt — als strukturierte elektronische Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG oder als PDF-Datei per E-Mail an die vom Kunden in der Plattform hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu; ein Anspruch auf Rechnungen in Papierform besteht nicht. Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse aktuell und empfangsbereit ist; eine Rechnung gilt mit Eingang in dem von dieser Adresse bezeichneten Postfach als zugegangen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind.

(2) Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder die auf einer arglistigen Täuschung des Anbieters basieren.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.

(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste, soweit der Kunde diese durch zumutbare Backup-Maßnahmen hätte vermeiden können, oder Schäden aus der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Kundeninhalten (siehe § 5).

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden.

(2) Diese Pflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht;
  • der empfangenden Partei bereits vor Empfang nachweislich bekannt waren;
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind;
  • selbst entwickelt wurden ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar unter https://www.reynt.co/de/legal/avv). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist zwingender Bestandteil dieses Vertrages und gilt mit Vertragsschluss als vereinbart.

(2) Die Datenschutzerklärung des Anbieters für die eigene Marketing-Site ist unter https://www.reynt.co/de/legal/privacy abrufbar.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund

  • gesetzlicher oder rechtsprechungsbedingter Änderungen,
  • regulatorischer Anforderungen (insbesondere DSGVO, DSA, MStV, DDG),
  • technischer Weiterentwicklungen der Plattform,
  • berechtigter Sicherheits- oder Missbrauchsschutzgründe

erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters.

(4) Textform. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Textform (§ 126b BGB) für sämtliche Erklärungen ausreichend.

(5) Vertragssprache. Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsdokumente werden ausschließlich zur Erleichterung des Verständnisses bereitgestellt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(6) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


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