NeuReynt AI: Aus einem Link wird ein Inserat
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·4 Min. Lesezeit·Reynt Team

Die EU-Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietung: Was seit Mai 2026 wirklich gilt

Die EU-Verordnung 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026 — führt aber keine europaweite Registrierungspflicht ein. Was tatsächlich für dich gilt.

Eine Registrierungsnummer, einmal am Objekt gepflegt und von dort in Portale und die eigene Buchungsseite übernommen

Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung. In den Monaten davor hat kaum ein Thema für so viele halbrichtige Aussagen gesorgt — die häufigste lautet, jede Ferienwohnung in Europa brauche jetzt eine Registrierungsnummer. Das stimmt so nicht.

Was die Verordnung tatsächlich macht

Die Verordnung ist am 20. Mai 2024 in Kraft getreten und gilt seit dem 20. Mai 2026 in allen Mitgliedstaaten. Ihr Gegenstand ist die Erhebung und der Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen: Sie vereinheitlicht, wie Registrierungsverfahren aussehen müssen, welche Angaben erhoben werden dürfen und wie Plattformen diese Daten an Behörden weitergeben.

Was sie ausdrücklich nicht tut: eine europaweite Registrierungspflicht für alle Ferienunterkünfte einführen. Ob eine Unterkunft überhaupt registriert werden muss, entscheidet weiterhin das jeweilige Land, die Region oder die Kommune. Die Verordnung schreibt vor, wie ein solches Verfahren auszusehen hat — nicht, dass es eines geben muss.

Praktisch heißt das: Die Pflicht, eine Registrierungsnummer im Inserat anzugeben, trifft dich dann, wenn deine Kommune ein entsprechendes Verfahren betreibt. Gibt es vor Ort keines, ändert sich für dich zunächst nichts.

Der erste Schritt: Zuständigkeit klären

Bevor du irgendetwas beantragst, klär die einzige Frage, die zählt: Betreibt deine Kommune ein Registrierungsverfahren?

Das ist mühsamer, als es klingen sollte, weil die Zuständigkeit je nach Bundesland unterschiedlich liegt — mal bei der Stadt, mal beim Landkreis, in manchen Regionen beim Tourismusamt. Eine Anfrage bei der Kommune, in der das Objekt liegt, ist der direkteste Weg. Wer mehrere Objekte in verschiedenen Gemeinden hat, muss das leider pro Gemeinde tun.

Hast du eine Nummer, gehört sie in jedes Inserat: bei den Portalen ebenso wie auf deiner eigenen Buchungsseite. Sie gehört zu den Angaben, die aktuell bleiben müssen — bei Eigentümerwechsel oder Nutzungsänderung also prüfen, ob sie noch passt.

Deutschland: das KVDG und die Bundesnetzagentur

Deutschland hat die Verordnung mit dem Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) flankiert. Es regelt vor allem die Rolle der Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle: Über sie läuft der Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und den zuständigen Behörden.

Für dich als Vermieter ist das zunächst Infrastruktur im Hintergrund. Wichtig ist die Konsequenz: Angaben aus deinen Inseraten und Buchungsdaten werden auf einem geregelten Weg bei Behörden landen. Wer bisher darauf gesetzt hat, dass eine Vermietung schlicht nicht auffällt, sollte diese Annahme streichen.

Und der Klarheit halber: Zweckentfremdungsverbote, Genehmigungspflichten und Kurtaxe bleiben davon unberührt. Die EU-Verordnung ersetzt kein lokales Recht — sie legt sich darüber.

Der Punkt, den Verwaltungen und Vermittler prüfen sollten

Hier wird es für einen Teil unserer Leser unbequem. Die Verordnung richtet sich an Kurzzeitvermietungs-Plattformen, also an Dienste, die zwischen Gastgebern und Gästen vermitteln.

Wer eine eigene Buchungsseite ausschließlich für die eigenen Objekte betreibt, ist damit üblicherweise nicht gemeint. Wer aber andere Vermieter unter der eigenen Marke inserieren lässt — der klassische Fall einer Agentur, eines Gastgeber-Netzwerks oder einer Region — sollte klären lassen, ob er damit selbst in den Anwendungsbereich fällt. Das ist keine theoretische Spitzfindigkeit: Daran hängen Prüf- und Meldepflichten, die für einen reinen Eigenvermieter nicht bestehen.

Wir sagen bewusst „klären lassen“ und nicht, wie es ausgeht. Das hängt an der konkreten Konstruktion und gehört vor einen Anwalt, nicht in einen Blogartikel.

Was jetzt sinnvoll ist

  1. Pro Objekt die zuständige Kommune fragen, ob ein Registrierungsverfahren besteht.
  2. Vorhandene Nummern in allen Kanälen eintragen — Portale und eigene Seite.
  3. Einen Ort festlegen, an dem die Nummern gepflegt werden, damit sie bei Änderungen nicht in einer Tabelle veralten.
  4. Wenn andere unter deiner Marke vermieten: die Plattform-Frage rechtlich prüfen lassen.

In Reynt gehört die Registrierungsnummer zu den Angaben, die am Objekt hinterlegt und von dort in die Gästeseite übernommen werden — statt sie in jedem Kanal einzeln nachzupflegen.


Dieser Artikel ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Was für dein Objekt gilt, hängt an deiner Kommune und deiner konkreten Konstruktion — im Zweifel bei der zuständigen Stelle oder einer Fachanwältin nachfragen.